Rechtsprechung
RG, 22.05.1914 - V 1230/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Tatbestand des § 235 StGB. durch Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung erfüllt werden, durch die während des schwebenden Ehescheidungsverfahrens gemäß §§ 627, 940 ZPO. der Mutter für die Dauer des Rechtsstreits das Getrenntleben von ihrem Manne gestattet und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 325
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 07.05.1982 - 1 Ws 221/82 Der Anwendbarkeit der Strafvorschrift des § 235 StGB steht auch nicht entgegen, daß die Tat nicht von einem Dritten, sondern von einem Elternteil gegenüber dem anderen begangen worden ist (vgl. RGSt 48, 325; BGHSt 10, 376, 378;… LK/Vogler, StGB 10. Aufl. Rdn. 26, SK-StGB/ Horn, 4. Aufl. Rdn. 10;… Esser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 14, jeweils zu § 235 StGB).
- BGH, 21.05.1951 - 3 StR 196/51
Rechtsmittel
Eine "Entziehung" ist auch zwischen Ehegatten rechtlich möglich (RGSt 48, 325).